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Infomaterial
für Ärztinnen und Ärzte
Honorare
für Einzelberatungen
Beratung ohne ärztliche
Indikation:
Bei Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung ohne ärztliche
Indikation, wird die Anzahl der Beratungseinheiten mit dem Ratsuchenden
abgesprochen.
Das Honorar für eine 30-minütige
Beratungseinheit beträgt € 37,-
Beratung mit "Empfehlung
zur verhaltensbezogenen Primärprävention gem. § 20 Abs.
5 SGB V":
Bei Inanspruchnahme
einer Ernährungsberatung mit ärztlicher Präventionsempfehlung,
wird die Anzahl der Beratungseinheiten durchgeführt, die das von
der Krankenkasse anerkannte Präventionskonzept vorsieht.
Das Honorar für eine 30-minütige
Beratungseinheit beträgt € 37,-
Beratung mit "Ärztliche
Zuweisung zur Ernährungstherapie nach § 43 Abs. 2 SGB V Rehabilitation":
Bei Inanspruchnahme einer Ernährungstherapie mit ärztlicher
Indikation, wird die Anzahl der Beratungseinheiten entsprechend der Indikation
und gegebenenfalls in Absprache mit dem behandelnden Arzt festgelegt.
Sie erhalten auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.
Das Honorar für eine 30-minütige
Beratungseinheit beträgt € 37,-
Die Kosten für
Ernährungstherapie, können Sie sich anteilig von den meisten
Krankenkasse rückerstatten lassen. Formulare und Anleitung hierzu
finden Sie unter Kostenrückerstattung
.
Terminabsage und Ausfallhonorar:
Einzelberatungstermine können
bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch
per Email oder per SMS abgesagt werden.
Für kurzfristigere Absagen
ohne wichtigen Grund oder bei Nicht-Absage wird Ihnen ein Ausfallhonorar
von € 37,- in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden Ihnen
nicht von der Krankenkasse rückerstattet.
Selbstverständlich kann
in beiden Fällen ein Ausweichtermin vereinbart werden.
Weitere Leistungen:
- Auswertung Ihres persönlichen
"Ernährungsprotokolls" für (PDF-Datei,
124 KB): €
90,- inkl. schriftliche Analyse
- Hausbesuche: € 0,58/km
für An- und Rückfahrt* plus Beratungshonorar
- Individuelles Einkaufstraining:
€ 0,58/km für An- und Rückfahrt* plus Beratungshonorar
- Individuelle Ernährungsbegleitung:
€ 0,58/km für An- und Rückfahrt* plus Beratungshonorar
*€ 0,58/km gilt für
eine Anfahrt bis maximal 20 km von Kressbronn entfernt. Bei längerer
An- und Rückfahrt wird für die darüber hinaus gehende Strecke
€ 1,-/km berechnet
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